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   VGH Bayern, 17.12.2013 - 15 CS 13.1684   

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https://dejure.org/2013,40415
VGH Bayern, 17.12.2013 - 15 CS 13.1684 (https://dejure.org/2013,40415)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.12.2013 - 15 CS 13.1684 (https://dejure.org/2013,40415)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - 15 CS 13.1684 (https://dejure.org/2013,40415)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarbaugenehmigung für Halfway-Hütte eines Golfplatzes; Immissionsbelastung; Rücksichtnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Ansbach, 13.12.2021 - AN 17 S 21.01515

    Baugenehmigung zur Erweiterung einer Zimmerei im Außenbereich

    Da die Nr. 6.1 der TA Lärm bzgl. der Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden keinen expliziten Wert für den Außenbereich nach § 35 BauGB festsetzt, dem das Grundstück der Antragstellerin unterfällt (s.o.), darf auf die Immissionsrichtwerte für ein Misch- bzw. Dorfgebiet zurückgegriffen werden bzw. können seitens der Antragstellerin keine niedrigeren Werte als für ein Mischgebiet geltend gemacht werden (BayVGH, B.v. 2.11.2016 - 22 CS 16.2048 - juris Rn. 35: "allenfalls"; B.v. 17.12.2013 - 15 CS 13.1684 - juris Rn. 18; s.a. NdsOVG, B.v. 6.4.2018 - 1 ME 21/18 - NVwZ-RR 2018, 563; Nr. 6.6 TA Lärm).
  • VG Ansbach, 21.01.2022 - AN 17 S 21.01512

    Eilantrag des Nachbarn (Reiterhof) gegen Erweiterung einer Zimmerei

    Hinsichtlich des Außenbereichs nach § 35 BauGB setzt Nr. 6.1 der TA Lärm bzgl. der Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden keinen expliziten Wert fest, insofern kann aber auf die Immissionsrichtwerte für ein Misch- bzw. Dorfgebiet zurückgegriffen werden bzw. keine niedrigeren Werte als für ein Mischgebiet geltend gemacht werden (BayVGH, B.v. 2.11.2016 - 22 CS 16.2048 - juris Rn. 35: "allenfalls"; B.v. 17.12.2013 - 15 CS 13.1684 - juris Rn. 18; s.a. NdsOVG, B.v. 6.4.2018 - 1 ME 21/18 - NVwZ-RR 2018, 563; Nr. 6.6 TA Lärm).
  • VG Ansbach, 10.01.2022 - AN 17 S 21.01511

    Eilantrag des Nachbarn (Erlebnisbauernhof) gegen Erweiterung und teilweise

    Da die Nr. 6.1 der TA Lärm bzgl. der Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden keinen expliziten Wert für den Außenbereich nach § 35 BauGB festsetzt, dem das Grundstück des Antragstellers unterfällt (s.o.), darf auf die Immissionsrichtwerte für ein Misch- bzw. Dorfgebiet zurückgegriffen werden bzw. können seitens des Antragstellers keine niedrigeren Werte als für ein Mischgebiet geltend gemacht werden (BayVGH, B.v. 2.11.2016 - 22 CS 16.2048 - juris Rn. 35: "allenfalls"; B.v. 17.12.2013 - 15 CS 13.1684 - juris Rn. 18; s.a. NdsOVG, B.v. 6.4.2018 - 1 ME 21/18 - NVwZ-RR 2018, 563; Nr. 6.6 TA Lärm).
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